Verlustersatz
Mit dem Verlustersatz ist die „Familie“ der Fixkostenzuschüsse auf nunmehr drei verschiedene Maßnahmen angewachsen. Nach dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 kann seit 16. Dezember 2020 auch die erste Tranche des sogenannten Verlustersatzes beantragt werden. Dieser sieht eine maximale Förderhöhe von € 3 Mio vor und kann alternativ zum Fixkostenzuschuss 800.000 in Anspruch genommen werden.