Einkommensermittlung allgemein

Stand: November 2023

Das Einkommen ist die Summe aller Einkünfte abzüglich der Verluste, die sich aus den sieben Einkunftsarten ergeben, nach Abzug der Sonderausgaben und der ag Belastungen. Bei der Ermittlung des Einkommens sind daher in erster Stufe für jede der folgenden Einkunftsarten

  1. Land- und Forstwirtschaft,
  2. selbstständige Arbeit,
  3. Gewerbebetrieb,
  4. nichtselbstständige Arbeit,
  5. Kapitalvermögen,
  6. Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte (zB Spekulationseinkünfte)

die Einkünfte durch Berechnung des Gewinnes (bei den ersten 3 Einkunftsarten) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (bei den übrigen Einkunftsarten) festzustellen.

In der zweiten Stufe werden – mit gewissen Einschränkungen – Verluste zwischen und innerhalb der Einkunftsarten ausgeglichen (zB Verlust aus Gewerbebetrieb mit Gewinn aus selbständiger Arbeit).

In der dritten Stufe werden dann die Sonderausgaben und ag Belastungen abgezogen.
Ergibt sich also zB aus der Summe der Einkünfte keine positive Zahl oder ein Wert von weniger als € 11.693,-- (bis 2022: € 11.000,--), haben Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen keinen steuerlichen Effekt. Daran sollte man stets bei einer Steuerplanung denken und versprochene theoretische Steuervorteile im rechten Licht sehen.

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