Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“

Rubrik: Steuerrecht
Ausgabe: Apr. 2024

Die Bundesregierung hat aufgrund der schwachen Entwicklung der Baukonjunktur am 27.2.2024 ein Konjunkturpaket für den Wohnbau mit einem Gesamtvolumen von etwa € 2,5 Mrd präsentiert. Weite Teile des Konjunkturpakets wurden in der Nationalratssitzung am 20.3.2024 beschlossen. Im Folgenden sollen sowohl die geplanten als auch die bereits beschlossenen Maßnahmen dargestellt werden:

a)    Steuerliche Maßnahmen

Befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude

Seit 2020 besteht gemäß § 8 Abs 1a EStG unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der AfA für Gebäude (auch) außerbücherlich den dreifachen Wert der AfA anzusetzen. Im zweiten Jahr kann der doppelte Wert angesetzt werden.

Ziegel-Rohbauten-mit-GerüstVerbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen

Der Aufwand für die Herstellung eines Gebäudes ist auf die (Rest-)Nutzungsdauer eines Gebäudes abzuschreiben. Das Gesetz sieht in § 28 Abs 3 EStG bereits jetzt eine beschleunigte Abschreibung auf 15 Jahre für gewisse Herstellungsaufwendungen vor (Aufwand gemäß §§ 3–5 MRG, bestimmte geförderte Herstellungsaufwendungen, Aufwendungen aufgrund des Denkmalschutzgesetzes).

Ökozuschlag für Gebäude

Für Privatpersonen wurde im Rahmen der ökosozialen Steuerreform in § 18 Abs 1 Z 10 EStG die Möglichkeit geschaffen, gewisse Gebäudeinvestitionen im Rahmen der Sonderausgaben teilweise geltend zu machen.

Verlängerung des Prognosezeitraums in der Liebhaberei

Bei der Vermietung von Immobilien ist im Rahmen der Liebhabereiprüfung zu untersuchen, ob ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb eines absehbaren Zeitraums erzielt werden kann. Der absehbare Zeitraum beträgt bei der Vermietung von ganzen (nicht parifizierten) Häusern momentan 25 Jahre und bei der Vermietung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen 20 Jahre.

Neue Steuern und Abgaben durch die Bundesländer

Durch eine Verfassungsänderung sollen die Bundesländer mehr Kompetenzen im Bereich der Wohnraummobilisierung erhalten. Dadurch werden die Möglichkeiten der Länder zur Erhebung von Steuern und Abgaben (Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz-, und Leerstands-Abgaben) ausgeweitet.

Abschaffung von Nebengebühren für das Eigenheim

Die Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentums an einer Liegenschaft sowie damit im Zusammenhang stehender Pfandrechte wird unter folgenden Voraussetzungen temporär ausgesetzt:

b)    Fördermaßnahmen

Handwerkerbonus PLUS

Wohnraum-Bau-Offensive

Sonstige Fördermaßnahmen

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