Investitionsfreibetrag

Rubrik: Steuerrecht
Ausgabe: Nov. 2022

Zur Förderung von betrieblichen Investitionen wurde mit der ökosozialen Steuerreform ein Investitionsfreibetrag eingeführt, der ab 2023 in Anspruch genommen werden kann.

Hand_Taschenrechner_EuroscheinDabei handelt es sich um einen bestimmten Prozentsatz der Investition, der bei Einhaltung aller Bedingungen steuerfrei belassen werden kann. Im Gegensatz zum Gewinnfreibetrag steht der Investitionsfreibetrag allen Unternehmen unabhängig von der Rechtsformen zur Verfügung.
Das Gesetz sieht zwei verschieden Freibeträge vor: Der "normale" Investitionsfreibetrag beträgt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zugerechnet werden können, ist ein Investitionsfreibetrag in Höhe von 15% vorgesehen.

Es muss sich um Wirtschaftsgüter handeln, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren aufweisen und einer inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Verbleiben die Wirtschaftsgüter, für die ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen wurde,  nicht mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen oder werden sie ins Ausland verbracht, so ist der Investitionsfreibetrag im Jahr des Wegfalls der Voraussetzungen nachzuversteuern.

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