Seit Anfang des Jahres wird an der Ausgestaltung des „Digitalen Euro“ (D€) gearbeitet. Geht es nach der Europäischen Union, werden wir in mehr als drei Jahren am Bankomaten nicht nur Bargeld beheben, sondern Bargeld gegen den Digitalen Euro – und umgekehrt – wechseln können.
Im März 2026 gab es einen Aufruf der Europäischen Zentralbank, um interessierte Zahlungsdienstleister zu rekrutieren, die am Digital-Euro-Pilotprojekt zu Testzwecken teilnehmen möchten. Bis zum 14. Mai können sich Zahlungsdienstleister bewerben. Doch schon seit dem Jahr 2021 laufen im Hintergrund Arbeiten für die Machbarkeit der digitalen Währung.
Immer mehr Menschen bezahlen über Onlinebezahlsysteme wie zB ApplePay, AmazonPay, PayPal. Dabei handelt es sich um private Bezahlsysteme. Dass sich in der Eurozone alternative Bezahlsysteme im Zahlungsverkehr einnisten, kann und will die Europäische Zentralbank zum Wohle der Stabilität des Finanzplatzes Europäische Union nicht hinnehmen.
Der Digitale Euro würde – wie auch die Euro-Banknoten und Euro-Münzen – von der Europäischen Zentralbank gebührenfrei ausgegeben werden, sodass es sich um Zentralbankgeld im Eurosystem handelt. Das bedeutet, dass er im Zahlungsverkehr ohne Erhebung einer Gebühr entgegengenommen werden muss (Annahmepflicht). Er soll das Bargeld nicht ersetzen, aber als gesetzliches Zahlungsmittel eine weitere Zahlungsmöglichkeit im täglichen Leben darstellen. Der Digitale Euro soll auf Geräten – etwa dem Mobiltelefon, einem Tablet, Laptop – oder via App bei Banken oder Zahlungsdienstleistern abrufbar sein, ohne dass es dabei einer Internetverbindung oder eines Bankkontos bedarf. Dies bedeutet, dass diese zusätzliche Variante der Währung auch für Menschen ohne Bankverbindung nutzbar wäre. Durch Aneinanderhalten der Geräte wäre die Geldübertragung ohne Internetzugang möglich.
Die Europäische Zentralbank denkt auch die Möglichkeit an, dass der Bestand an Digitalem Euro mit einem bestehenden Bankkonto verknüpfbar sein soll. Will jemand weder sein Bankkonto, noch ein digitales Gerät mit dem Digitalen Euro zusammenführen, so könnte er an bestimmten Verkaufsstellen eine von den Nationalbanken ausgegebene Zahlungskarte erwerben, auf welcher Digitale Euro abgelegt sind.
Um zu verhindern, dass die Bürger und Unternehmen anstelle von Geldbeständen auf Giro- und Sparkonten die Geldmittel ausschließlich als Digitalen Euro halten, ist eine mengenmäßige Beschränkung angedacht. Die neue Art von Euro ist bloß für alltägliche Bezahlvorgänge gedacht. Der Digitale Euro soll nicht zur Geldanlage taugen – es ist geplant, dass ein Guthaben in Digitalem Euro nicht verzinst wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Attraktivität von Bankkonten erhalten bleibt, um die Refinanzierungsquellen der Banken für Kreditvergaben an die Realwirtschaft nicht zu gefährden.
Damit diese Neuerung von den Bürgern akzeptiert wird, muss eine sichere Datennutzung gewährleistet werden. Die Europäische Zentralbank verspricht die Garantie, dass eine Erfassung, Speicherung oder Weitergabe von personen- oder zahlungsbezogenen Daten des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers unterbleiben. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Geldtransaktionen zur jeweiligen Person zuordenbar sind. Einzige Ausnahme wären natürlich solche Daten, welche für die Überwachung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung benötigt werden.
Bereits ab September 2027 soll in einer einjährigen Testphase mit einem kleinen Kreis von Anwendern, Händlern und Zahlungsdienstleistern auf freiwilliger Basis die Anwendung des Digitalen Euros in der Praxis getestet werden. Wenn der Digitale Euro den Praxistest besteht, könnte er bereits im Jahr 2029 ausgegeben werden. Dazu bedarf es, dass die Mitgliedstaaten die rechtlichen Grundlagen schaffen. Eine endgültige Entscheidung, ob und wann der Digitale Euro tatsächlich für jedermann verwendbar sein wird, ist noch nicht getroffen.