Öffi-Pauschale für Unternehmer

Rubrik: Steuerrecht
Ausgabe: Apr. 2023

Wer als Unternehmer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann ab der Veranlagung 2022 von einer kleinen Erleichterung profitieren.

Ticketautomat_BahnsteigReisekosten sind für jeden Unternehmer als Betriebsausgabe absetzbar, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Die Taxifahrt zum Kunden, die Zugfahrt zur Messe, der Flug zum Kongress bereiten hier keine Probleme, da es sich um einzeln zuordenbare Reiseleistungen handelt. Schwieriger wird es bei Wochen, Monats- oder Jahreskarten von öffentlichen Verkehrsunternehmen. Diese werden nämlich in aller Regel auch für private Zwecke genutzt. Welcher Anteil soll daher in die Steuererklärung aufgenommen werden? Niemand wird Aufzeichnungen führen, wie viele U-Bahnfahrten berufliche Ziele hatten und wie viele privat waren.

Für solche Fälle gibt es ab der Veranlagung 2022 eine Erleichterung: Wenn der Unternehmer glaubhaft macht, dass er eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet, kann er ohne weiteren Nachweis 50% der aufgewendeten Kosten steuerlich geltend machen. Somit kann zB ein Unternehmer aus Wien die Hälfte der Kosten seiner Jahresnetzkarte als Betriebsausgabe absetzen, auch wenn er sie nur sporadisch für berufliche Fahrten verwendet.

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