Kündigungsfristen im Hotel- und Gastgewerbe

Rubrik: Sozial- und Arbeitsrecht
Ausgabe: Sep. 2024

Mit Erkenntnis vom 25.6.2024 (VfGH G29/2024) hat der Verfassungsgerichtshof die Regelungen im ABGB zu Kündigungsfristen und -terminen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe für nicht verfassungswidrig erachtet.

Kellnerin_ThekeFür Kündigungen von Arbeitsdienstverhältnissen gelten seit dem 1.10.2021 gem § 1159 ABGB grundsätzlich die auch für Angestellte geltenden längeren Kündigungsfristen. Durch Kollektivvertrag können aber für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, abweichende Regelungen (in der Regel kürzere Kündigungsfristen) festgelegt werden.

Diese Regelung, nach welcher abweichende Kündigungsfristen für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, abweichend geregelt werden können, verstößt nicht gegen das in Art 18 Abs 1 B-VG verankerte Bestimmtheitsgebot. Dass der Gesetzgeber auf eine Durchschnittsbetrachtung abstellt, indem er nicht den einzelnen Betrieb, sondern eine Branche in ihrer Gesamtheit heranzieht, der überwiegend Saisonbetriebe zugehören, liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Aufgrund dieses Erkenntnisses bleibt es somit bei der derzeitigen – unbefriedigenden – Situation, nach welcher nach wie vor keine Klarheit über die Anwendung der Kündigungsfristen besteht.

 

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