Aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Zeiten für KMU, welche das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden, beschloss am 12.3.2025 der Ministerrat das sogenannte „Mittelstandspaket“. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Dieses Paket umfasst folgende konkrete Maßnahmen:
Für das Jahr 2025 soll die Umsatzgrenze der Basispauschalierung auf € 320.000,-- erhöht werden. Zusätzlich soll der Durchschnittssatz von 12% auf 13,5% erhöht werden. Ab dem Jahr 2026 soll die Umsatzgrenze € 420.000,-- und der Durchschnittssatz 15% betragen.
Für Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 35,-- soll die Belegausdruckpflicht entfallen. Es muss allerdings weiterhin – im Zeichen der Betrugsbekämpfung – sichergestellt sein, dass alle Umsätze lückenlos in den Registrierkassen erfasst werden.
Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) sollen ab 1.7.2025 von der NoVA befreit sein.