Aus Teuerungsprämie wird Mitarbeiterprämie

Rubrik: Sozial- und Arbeitsrecht
Ausgabe: Jän. 2024

Aus der Teuerungsprämie wird nunmehr eine Mitarbeiterprämie.

Hosentasche_leer_HandFür das Kalenderjahr 2024 besteht die Möglichkeit der Auszahlung, sofern sich die Anspruchsgrundlage in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung findet, welche aufgrund einer kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird. Besteht auf Arbeitgeberseite keine kollektivvertragsfähige Körperschaft, kann ebenso die Mitarbeiterprämie über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine vertragliche Vereinbarung ist nur noch in jenen Fällen möglich, in denen eine Betriebsvereinbarung in den zuvor genannten Fällen nicht abgeschlossen werden kann, weil kein Betriebsrat existiert. Es muss sich auch weiterhin um zusätzliche Zahlungen handeln, die bisher nicht gewährt wurden.

Die Mitarbeiterprämie hat keine Auswirkungen auf das Jahressechstel (keine Erhöhung bzw Anrechnung). Der Maximalbetrag für das steuerfreie Ausmaß beträgt € 3.000,--.

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