Neuerung zum Dreiecksgeschäft

Rubrik: Steuerrecht
Ausgabe: Jän. 2023

Unternehmer, die im Euroraum Warenbewegungen tätigen, sind oft mit Compliance-Kosten zur umsatzsteuerlichen Registrierung in den Mitgliedstaaten konfrontiert. Um diese administrativen Kosten und Hürden zu erleichtern, wurde das Dreiecksgeschäft eingeführt. Bislang war die Regelung nur anwendbar, wenn maximal drei Unternehmer an der Lieferkette beteiligt waren. Die neue Regelung lässt nun auch längere Lieferketten zu. Der erhöhte Handlungsspielraum bringt aber auch eine höhere Komplexität mit sich.

Europa-FahnenDas Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung für Reihengeschäfte. Nach der bisherigen Rechtslage durften an einem solchen Geschäft nur drei Unternehmen in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. Ein Beispiel für ein solches Geschäft sieht wie folgt aus:

Das deutsche Einrichtungshaus DE (Empfänger) bestellt Designermöbel beim österreichischen Großhändler AT (Erwerber), der diese Möbel von der italienischen Möbelfabrik IT (Lieferant) bezieht. IT versendet die Ware direkt zu DE.
Ohne der Regelung würde der österreichische Erwerber im Empfängerland einen innergemeinschaftlichen Erwerb bewirken und somit der Umsatzsteuer unterliegen. Durch das Dreiecksgeschäft wird der Erwerb aber steuerfrei gestellt.
Beim italienischen Lieferanten stellt der Sachverhalt eine normale steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar. Der deutsche Empfänger schuldet die Umsatzsteuer für die Lieferung des Erwerbers.

Das erspart dem Erwerber eine umsatzsteuerliche Registrierung im Empfängerland.

Neue Rechtslage:

Bisher konnte das Dreiecksgeschäft nur auf genau drei Beteiligte in jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten angewendet werden. Die neue Rechtslage ermöglicht es nun, die Regelung auch bei längeren Lieferketten auf drei in der Lieferkette aufeinander folgende Unternehmer in verschiedenen Mitgliedstaaten anzuwenden. Allerdings gilt die Befreiung nur dann, wenn bei den letzten drei Mitgliedstaaten die neue Regelung in das nationale Umsatzsteuerrecht übernommen wurde.

Der Erwerber im Dreiecksgeschäft muss neben der Rechtslage im eigenen Land daher auch die Rechtslage im Empfängerland überprüfen. Dazu braucht er Informationen über die gesamte Lieferkette. Bei längeren Lieferketten wird das in der Praxis nicht immer der Fall sein und könnte zu Problemen führen.

Die neue Rechtslage bringt zwar mehr Handlungsspielraum, erhöht aber auch die Komplexität der Dreiecksgeschäfte. Unternehmer, die in mehrstufige Lieferketten eingebunden sind, müssen ihre Lieferketten und deren umsatzsteuerliche Behandlung neu überdenken. Je nach Sachlage könnten sich aber Zusatzkosten durch die Einsparung umsatzsteuerlicher Registrierungen senken.

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