Unbeschränkt Steuerpflichtigen steht für Zahlungen bis zu einem Jahresbetrag von € 3.222,18 (2024: voraussichtlich € 3.337,84) an Zukunftsvorsorgeeinrichtungen eine Prämie zu. Diese Prämie beträgt seit 2012 4,25% der Zahlungen an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung, maximal aber € 136,94 (2024: voraussichtlich € 141,86).
Voraussetzung ist, dass die Zukunftsvorsorgeeinrichtung zumindest das einbezahlte Kapital zuzüglich der gutgeschriebenen Prämie garantiert und keine Gewinne ausschüttet. Die aus dem Kapital erzielten Kapitalerträge bleiben steuerfrei. Der Anleger muss das Kapital mindestens für zehn Jahre (Achtung: Sonderregelung für über 50-Jährige) binden. Danach kann der angesammelte Betrag ausbezahlt werden, wobei in diesem Fall die Hälfte der Prämie rückgezahlt und die Kapitalerträge aus der Veranlagung mit 27,5% versteuert werden müssen. Die Kapitalgarantie entfällt in diesem Fall.
Steuerschonender ist es, den angesammelten Betrag nach Ablauf von zehn Jahren als Einmalerlag für eine lebenslange Rente zu verwenden. Diese Rente ist zur Gänze einkommensteuerfrei und die Kapitalgarantie bleibt erhalten. Als dritte Möglichkeit kann nach Ablauf von zehn Jahren das angesammelte Kapital an eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung oder Pensionskasse übertragen werden.