Bonushöhe

Stand: Februar 2022

Der einer Person für das Jahr 2022 auszuzahlende Bonus besteht aus einem Sockelbetrag von € 100,-- und dem Regionalausgleich.

Personen, die das 18. Lebensjahr im Jahr, für welches die Auszahlung erfolgt, noch nicht vollendet haben, erhalten 50% des Sockelbetrages und 50% des Regionalausgleichs.

Personen mit entsprechender Mobilitätsbeschränkung erhalten den Regionalausgleich im Ausmaß von 100% des Sockelbetrages. Die Reduktion des Sockelbetrages aufgrund des Alters um 50% soll ebenfalls nicht greifen.

Der Sockelbetrag ab dem Kalenderjahr 2023 ist mittels Verordnung festzusetzen, wobei die entsprechende Entwicklung der Preise für Treibhausgasemissionen gemäß NEHG 2022 zu berücksichtigen ist.

Der Regionalausgleich beträgt für Personen mit Hauptwohnsitz in einer der folgenden Kategorien:

Hauptwohnsitz
% des Sockelbetrags
der Kategorie 1 0%
der Kategorie 2 33%
der Kategorie 3 66%
der Kategorie 4 100%

Wechselt eine Person während eines Kalenderjahres ihren Hauptwohnsitz, kommt der Regionalausgleich für jenen Hauptwohnsitz zur Anwendung, an welchem die Person die überwiegenden Kalendertage mit Hauptwohnsitz gemäß MeldeG gemeldet war.

Die Kategorisierung hat mittels Verordnung zu erfolgen. Die Kategorisierung von Hauptwohnsitzen gemäß nach den Kategorien 1-4 hat auf Grundlage der Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie anhand von nach strukturellen und funktionalen Merkmalen klassifizierten Raumtypen zu erfolgen. Für die Kategorisierung der Hauptwohnsitze kommen insbesondere zwei Datensätze zur Anwendung, welche vonseiten der Statistik Austria in einem eigenen Modellierungsschritt kombiniert werden. Zum einen handelt es sich um den Urban-Rural-Typologie (URT)-Datensatz, der dicht besiedelte Gebiete abgrenzt und dadurch urbane und regionale Zentren auf Gemeindeebene klassifiziert. Zum anderen wird ein Datensatz zur Güteklasse für den öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklassen) entwickelt. ÖV-Güteklassen koppeln die Bedienungsqualität von Haltestellen mit der fußläufigen Erreichbarkeit der Haltestellen.

Vereinfacht gesagt kann festgehalten werden, dass je schlechter der Wohnort einer Person an den öffentlichen Verkehr angeschlossen ist und je weniger Infrastruktur die Person zur Verfügung hat, desto höher fällt der pauschale Regionalausgleich aus. Die Regelungen berücksichtigen insofern vorhandene Umstiegsmöglichkeiten, sektorale Auswirkungen, sowie regionale Unterschiede der Lebensverhältnisse, um eine soziale Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffekts zu gewährleisten.

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