Voraussetzungen

Stand: Februar 2022

Die Kosten für den Emissionszertifikatehandel werden, so die Überlegung des Gesetzgebers, im Energiepreis ihren Niederschlag finden. Zur Abmilderung der Kostenbelastung soll das regionale Klimabonusgesetz (KliBG) dienen. Damit soll es zu einer pauschalen Kompensation der finanziellen Mehrbelastung bei natürlichen Personen kommen, die sich aus der Bepreisung von Treibhausemissionen ergeben.

Anspruch auf Auszahlung des regionalen Klimabonus haben natürliche Personen, die im Kalenderjahr, für das der Bonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemäß Meldegesetz gemeldet waren.
Bei Personen, für die im betreffenden Kalenderjahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde und die das 18. Lebensjahr, für welches die Auszahlung erfolgt, noch nicht vollendet haben, erfolgt die Auszahlung an jene Person, die die Familienbeihilfe für mehr als 6 Monate bezieht.

Die erste Auszahlung erfolgt für das Kalenderjahr 2022.

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