Entlastungsmaßnahmen

Stand: Februar 2022

Zur Erhaltung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit, Vermeidung von Carbon Leakage und Abmilderung von besonderen Mehrbelastungen können Betroffene eine (anteilige) Entlastung von jenen Kosten erhalten, die ihnen durch die Überwälzung der Kosten der Verpflichtung zur Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten entstehen („Mehrbelastung").

Die Höhe dieser Entlastungsmaßnahmen soll in der Fixpreisphase betragsmäßig begrenzt sein, sodass die Gesamtsumme der Entlastungsmaßnahmen für jeden betroffenen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Carbon Leakage Non-ETS, Härtefälle) für ein Kalenderjahr gedeckelt ist. Überschreitet die Summe der beantragten Entlastungsmaßnahmen eines Bereichs diese Deckelung, sind sämtliche Entlastungsmaßnahmen aliquot zu kürzen, bis die Gesamtsumme die Deckelung erreicht.

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