Zielsetzung

Stand: Februar 2022

Circa die Hälfte des Gesetzestextes zum ÖkoStRefG 2022 Teil I nimmt das neu geschaffene Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) ein. Es stellt für die Bundesregierung das Kernstück der ökosozialen Steuerreform dar. Für den Abgabepflichtigen wird das Gesetz aus dem Blickwinkel des monetären Bereichs zwar Auswirkungen haben. Mit der Abwicklung und Anwendung des Gesetzes wird er jedoch nicht in Berührung kommen. Die Handelsteilnehmer, also jene natürlichen oder juristischen Personen, die nach den Energieabgaben als Abgabenschuldner auftreten, sind Adressaten der Verpflichtungen des NEHG 2022. Dazu zählen bspw Großhändler, Hersteller und Importeure von Energieträgern.

Die Kosten für den Emissionszertifikatehandel werden, so die Überlegung des Gesetzgebers, im Energiepreis ihren Niederschlag finden. Zur Abmilderung der Kostenbelastung soll das Klimabonusgesetz dienen.

Mit dem nationalen Emissionszertifikatehandel möchte der Gesetzgeber durch die Bepreisung von fossilen Energieträgern eine kosteneffiziente und wirkungsvolle Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen schaffen, die nicht vom EU-Emissionshandel umfasst sind. Es wird daher ein nationales Handelssystem mit Treibhausgasemissionszertifikaten in drei Stufen eingeführt.

Mit dem Erwerb eines nationalen Emissionszertifikats ist man zur Emission von einer Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalente in einer bestimmten Handelsperiode berechtigt.

Seite drucken | zurück zur Übersicht