Zielsetzung der neuen Besteuerung

Stand: Februar 2022

Der Gesetzgeber möchte mit der Neuregelung der Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen der gestiegenen Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht werden und eine steuerliche Regelung im Gleichklang mit der Besteuerung von Wertpapieren schaffen. Dadurch soll im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage mehr Rechtssicherheit bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen geschaffen werden.

Die Erweiterung der steuerrelevanten Kapitalvermögenseinkünfte um „Einkünfte aus Kryptowährungen" erfolgt im Grundtatbestand des § 27 EStG. Im neuen § 27b EStG werden laufende Einkünfte und Wertsteigerungen definiert. Die Neuregelung tritt ab 1. März 2022 in Kraft.

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