Gewinnfreibetrag

Stand: Februar 2022

Da Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (als natürliche Person) nicht von der Senkung der Körperschaftsteuer profitieren, wird der Grundfreibetrag 15% von € 30.000,-- betragen. Der Grundfreibetrag, für den kein Investitionserfordernis besteht, beläuft sich somit auf € 4.500,-- statt bisher € 3.900,--. Damit einher geht auch die Anpassung der Gewinnfreibetragstabelle:

Der Gewinnfreibetrag beträgt:

für die ersten € 30.000,-- 15%
für die nächsten € 145.000,-- 13%
für die nächsten € 175.000,-- 7%
für die nächsten € 230.000,-- 4,5%

Der maximale Gewinnfreibetrag (inkl Grundfreibetrag) beläuft sich daher auf € 45.950,--. Die Anpassung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Dh die Anpassung ist ab der Veranlagung 2022 relevant.

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