Wohin geht die Reise? Ein Ausblick

Stand: November 2021

Auswirkungen der Novelle 2021

Vorrangiges Ziel des LSD-BG ist und bleibt es – unter Androhung von hohen Geldstrafen – präventiv zu wirken und die Arbeitgeber dazu zu verhalten, den in Österreich tätigen Arbeitnehmern das gesamte ihnen zustehende Entgelt auch tatsächlich zu leisten.

Das LSD-BG, insbesondere die verwaltungsrechtliche Strafbarkeit, hat gezeigt, dass sich die Rechtsmaterie „Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung“ in der österreichischen Rechtsordnung weiterhin etablieren konnte.

Die bisherigen Strafbestimmungen wurden von der Judikatur als unverhältnismäßig und damit unionsrechtswidrig eingestuft. Auch VwGH und VfGH haben sich dieser Sichtweise angeschlossen.

Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen von der bisher anzuwendenden Kumulation abzugehen und einen Strafrahmen ohne Mindeststrafen zu schaffen, aber gleichzeitig Höchststrafen einzuführen, die den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.

Die im Einzelfall vorzunehmende Strafbemessung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes.

Es bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, vom im österreichischen Verwaltungsstrafrecht vorherrschenden Kumulationsprinzip erfolgreich abzugehen, um die geforderte Verhältnismäßigkeit bei den zu verhängenden Strafen gemessen an der Schwere der vorliegenden Verwaltungsübertretungen zu erreichen.

Bedeutung für die Beschäftigung

Durch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sollen regulär arbeitende Firmen faire Konkurrenzbedingungen vorfinden.

Fairer Wettbewerb und – im Ergebnis – gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer lassen positive Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt erwarten. Ein Sinken der Arbeitslosenquote und ein Ansteigen der regulären Beschäftigungsverhältnisse wären die Folge, verbunden mit höheren Beitragseinnahmen für die gesetzliche Sozialversicherung bei gleichzeitig vermindertem Aufwand für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Auch die Verdrängung österreichischer oder in Österreich ansässiger Arbeitnehmer aus dem EWR-Raum durch neuzuströmende Arbeitssuchende soll durch verstärkte Kontrollen verhindert werden.

Mittelfristig wird in Folge der Durchsetzung der mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geschaffenen Maßnahmen mit höheren Beitrags und Steuereinnahmen gerechnet. Es wird auch erwartet, dass die Verhinderung eines „Verdrängungswettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt“ zu einem stabileren und durchschnittlich höheren Beschäftigungsniveau in Österreich führen wird.

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