Aufgaben des Amtes für Betrugsbekämpfung

Stand: November 2021

Die entsprechenden Aufgaben bzw die Kontrollrechte des Amtes für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) decken sich im Bereich der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung im Wesentlichen mit den Agenden der Träger der Krankenversicherung und des Kompetenzzentrums LSDB; sie wurden aber mit dem LSD-BG in eigene Normen gefasst. Das Amt für Betrugsbekämpfung ist berechtigt, das Bereithalten von Lohnunterlagen im Sinne des LSD-BG für Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb von Österreich, die nicht dem ASVG unterliegen, zu überwachen sowie Lohnkontrollen durchzuführen. Dazu ist es ausdrücklich berechtigt, Betriebsstätten und Betriebsräume sowie auswärtige Arbeitsstätten und auch Arbeitsstellen ungehindert zu betreten. Der Begriff Arbeitsstellen wurde deshalb eingeführt, weil Arbeit in Betrieben und Örtlichkeiten Dritter mitunter nicht unter den bisher genannten Betriebsstätten-, Arbeitsstätten- oder Betriebsräumlichkeiten-Begriff passte.

Das Amt für Betrugsbekämpfung ist weiters berechtigt, von Personen, die an den oben beschriebenen Orten angetroffen werden, Auskünfte einzuholen und in die für ihre Erhebungen notwendigen Unterlagen Einsicht zu nehmen sowie Kopien (Ablichtungen) herzustellen bzw die Übermittlung dieser Unterlagen zu verlangen, wobei die Unterlagen bis zum Ablauf des der Aufforderung zweitfolgenden Werktages abzusenden sind. Damit soll unternehmerischen Abläufen besser entsprochen werden.

Die Ergebnisse dieser Erhebungen sind von den Abgabenbehörden an das Kompetenzzentrum LSDB zu übermitteln. Auf Ersuchen des Kompetenzzentrums LSDB hat das Amt für Betrugsbekämpfung weitere Erhebungen, die vom Kompetenzzentrum LSDB konkret zu bezeichnen sind, aufgrund begründeter Mitteilung von Dritten durchzuführen.

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