Beitragsfreies Entgelt
Stand: November 2021
Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge sind sog beitragsfreie Entgeltbestandteile von der Überprüfung des Entgelts im Sinne des LSD-BG ausgenommen.
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist taxativ, also erschöpfend aufgezählt, welche Entgeltbestandteile beitragsfrei sind.
Nachfolgend einige Beispiele für beitragsfreies Entgelt:
- Abfertigungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt werden.
- Aufwandsersätze (darunter fallen auch Diäten und die Abgeltung für Reisekosten), wenn sie steuerfrei sind und mit Belegen nachgewiesen werden.
- Schmutzzulagen, wenn sie auch steuerfrei sind.
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