Unter Lohnunterlagen sind
jene Unterlagen zu verstehen, die zur Überprüfung des dem Arbeitnehmer
nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts
erforderlich sind.
Folgende Lohnunterlagen sind vom Arbeitgeber bereitzuhalten:
Naturgemäß sind nur jene Lohnunterlagen bereitzuhalten, die aufgrund des Zwecks der Unterlagen vorliegen können.
Die Lohnunterlagen sind durch den ausländischen Arbeitgeber in deutscher oder englischer Sprache bereitzuhalten.
Eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache ist allerdings nicht erforderlich, an die Art und Form der Übersetzung werden keine zusätzlichen Erfordernisse geknüpft. Es ist ausreichend, dass die Lohnunterlagen in Deutsch oder Englisch bereitgehalten werden und die tatsächlichen Gegebenheiten wiedergeben.
Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege können auch in der Landessprache bereitgehalten werden, wenn der Betrag (das Entgelt, das für die jeweilige Lohnzahlungsperiode geleistet wurde), der Empfänger und die Entgeltperiode anhand des Beleges nachweislich festgestellt werden können.