Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung der Lohnabgaben
Nachschlagewerk für Arbeitgeber, mit dessen Hilfe Fehler bei der GPLA – der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben durch Finanzamt bzw. GKK – vermieden werden können.
80 Seiten, Format 10,5 x 21 cm, geheftet, 2. Auflage, Mär 2016 ISBN: 978-3-7041-0647-6
In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen führen die Gebietskrankenkassen bzw das Finanzamt eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben – die GPLA – durch. Hierbei werden im Rahmen eines Prüfungsvorganges alle Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen sowie die Lohnsteuer, die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag geprüft.
Insbesondere gehen die Prüfer dabei folgenden Prüfungsfeldern nach:
Abrechnung einer freiwilligen Abfertigung
Überprüfung des Ausfallsentgelt für Nicht-Leistungszeiten („Schnitte“)
Überprüfung der richtigen Abrechnung des Kfz-Sachbezuges
Provisionen
Reisekosten
SEG-Zulagen
Arbeitszeit
Mitarbeiterrabatte ua
Diese praktische Broschüre bietet einen guten Überblick der Prüfungsfelder einer GPLA sowie deren rechtliche Grundlagen und stellt dem Arbeitgeber praktische Tipps und eine Checkliste zur Seite. Mit Hilfe dieses Nachschlagewerks können Sie Fehler vermeiden und sind bestens auf eine Prüfung vorbereitet.
Aufbau:
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Tipps zur erfolgreichen Abwicklung
Prüfungsschwerpunkte
Rechtsmittelverfahren
Checkliste
Marketing für Kanzleien: Diese Broschüre ist ideal zur Weitergabe an betroffene Klienten geeignet!
(Mindestabnahmemenge für Namenseindruck: 11 Stück)
* Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und Verpackung, zuzüglich gewichtsabhängige Versandspesen. Nettopreise sind gesondert angeführt.
OKDiese Website verwendet Cookies um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Wenn Sie diese Website weiterhin benützen erklären Sie, dass Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind. Eine ausführliche Erläuterung zu Cookies finden Sie auf unserer Datenschutz Seite.